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Eintritt und Mitgliedschaft

Aktuell können wir leider keine neuen Mitglieder aufnehmen. Bei Rückfragen zur Mitgliedschaft oder Warteliste nehmen Sie bitte Kontakt mit der der Abteilungsmanagerin auf.

Mitgliedsbeiträge

Beitragszahlungen

Die Mitgliedsbeiträge können halbjährlich (nur für „Abbucher“ möglich) oder jährlich bezahlt werden. Eine monatliche Zahlweise gibt es bei uns nicht!

Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden die Beiträge im Februar (halbjährlich: Februar und August) vom ange­gebenen Konto abgebucht.

Im Februar werden zusätzlich die nicht geleisteten Stunden für den Gemein­schaftsdienst (dieser ist ab dem 14. bis zum 65. Lebensjahr im Umfang von 5 Stunden pro Jahr zu verrichten) vom Vorjahr berechnet.